Internatsordnung Schnepfenthal
Bitte beachten Sie: Dies ist nicht die vollständige Internatsordnung, die für alle Bewohner gilt. Die ausführliche Internatsordnung können Sie hier einsehen.
Präambel
Dort, wo viele junge Menschen zusammenleben, muss es Regeln und Normen geben, die ein geordnetes Miteinander ermöglichen. Grundlage für das Leben im Internat sind u. a. die Thüringer Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“ in der jeweils gültigen Fassung, die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz, zum vorbeugenden Brandschutz und zur Unfallverhütung.
Das Zusammenleben in der Internatsgemeinschaft ist durch achtungsvolles und kameradschaftliches Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme geprägt.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Wir gehen miteinander höflich und respektvoll um.
- Wir beleidigen oder verletzen die anderen Schülerinnen und Schüler nicht.
- Wir achten auf Ordnung, Sauberkeit im Haus und im persönlichen Wohnbereich.
- Wir achten persönliches und gemeinschaftliches Eigentum.
- Das Halten von Tieren ist im Internat nicht gestattet.
- Die Durchführung von politischen Veranstaltungen und Versammlungen aller Art sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung von der Schul- und Internatsleitung möglich.
- Der Tagesablauf ist Bestandteil der Internatsordnung. Alle sind verpflichtet, diesen einzuhalten und sich insbesondere während der Nachtruhe und in der Silentiumzeit so ruhig zu verhalten, dass sich niemand beeinträchtigt fühlt.
- Das Verlassen des Geländes unserer Einrichtung ist nur im Rahmen der Ausgangsregelungen gestattet.
Unterbringung der SchülerInnen
Die Zuweisung eines Internatsbettes erfolgt durch die Internatsleitung. Das Erzieherteam behält sich vor, Änderungen in der Zimmerbelegung aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nicht. Die im Einvernehmen mit den Pädagogen vorgenommene Zimmerbelegung darf von den Kindern oder Eltern nicht eigenmächtig geändert werden.
Regelungen zur Anreise
Die Anreise ins Internat erfolgt sonntags in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr, ab Klassenstufe 8 bis 21:00 Uhr. Sollte wegen Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Gründe eine Anreise nicht möglich sein, ist dies am Anreisesonntag dem diensthabenden Erzieher mitzuteilen. Wenn in Ausnahmefällen eine Anreise erst am Montag gewünscht wird (Ankunft bis spätestens 07:00 Uhr), so ist dies bereits bei der Abholung in der Vorwoche dem Erzieher mitzuteilen und in eine Liste einzutragen.
Wecken, Morgenhygiene, Herstellen der Zimmerordnung
Die Schüler der Klassenstufen 5-7 werden geweckt. Die Jugendlichen ab der Klassenstufe 8 stehen selbständig auf. Hier erfolgt eine Kontrolle durch den diensthabenden Erzieher. Nach dem Wecken stehen alle Schülerinnen und Schüler auf, waschen sich, ordnen die Betten und stellen die allgemeine Zimmerordnung her.
Verpflegung
Die Essenversorgung erfolgt in Form einer Vollverpflegung über das Internat. Aus Gründen einer gesunden Ernährung und Entwicklung unserer Schüler ist die Teilnahme an dieser Verpflegung, auch an den Wochenenden, verpflichtend. Die Klassenstufen 5 bis 7 nehmen das Frühstück und das Abendessen in den Speiseräumen ihres jeweiligen Gruppenhauses ein. Das Mittagessen erfolgt in der Schulmensa. Für die Klassenstufen 8 bis 12 erfolgt die Vollverpflegung über die Schulmensa. Die Vesper nehmen alle Klassenstufen in Ihrem Gruppenhaus ein.
Silentium
Gerade zu Beginn des neuen Lebensabschnittes, den die Internatsunterbringung darstellt, ist es wichtig, durch bewusst gestaltete Ruhephasen einen Ausgleich für den langen Schulalltag zu schaffen sowie eine individuelle Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Tagesablauf fest zu strukturieren. Aus diesem Grund findet schultäglich für die Internatsschüler der Klassenstufen 5 bis 7 ein verbindliches „Silentium“ (eine Ruhezeit) statt.